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Montagebedingungen

KÄLTETECHNIK Dresen + Bremen GmbH, Waller Esch 3, 49594 Alfhausen

Vertragsbedingungen für Montagearbeiten
(einschließlich Kundendienst- und Reparaturarbeiten)


Allgemeines
Montage erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen.
Bedingungen des Bestellers verpflichten den Auftrag-
nehmer nicht, die Arbeiten nach seinen Bedingungen
auszuführen, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurück-
gewiesen wurden.

Montagevoraussetzungen
Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, daß die Bau-
arbeiten soweit fortgeschritten sind, daß die Montage
ungehindert und in einem Zuge durchgeführt
werden kann.

Verschließbarer Aufenthalts- und Lagerraum, Gerüste,
Rüst- und Hebezeuge, Hilfskräfte und Hilfsmittel zum
Transport schwerer Gegenstände, Beleuchtungen, Be-
triebsstrom, Wasser und Heizmaterial, auch für die
probeweise Inbetriebsetzung, sind uns kostenlos für
die Dauer der Montage zur Verfügung zu stellen.

Der Besteller hat uns rechtzeitig vor Beginn von
Schneid-, Schweiß-, Auftau-, Lötarbeiten oder dgl.
auf etwaige Gefahren ( z.B. Feuergefährlichkeit in
Räumen oder von Materialien) hinzuweisen und
er hat alle Sicherheitsvorkehrungen ( z.B. Gestellung
von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw. ) auf
seine Kosten zu treffen.
Eine Haftung für Schäden, die durch Arbeiten oben
bezeichneter Art verursacht sind, wird nicht
übernommen. Sofern der Lieferer doch haftbar sein
sollte, beschränkt sich seine Haftung in jedem
Falle der Höhe nach auf die Deckungssumme
seiner Haftpflichtversicherung.

Für alle während der Montage entstandenen Schäden,
die durch nicht zum Montagepersonal des Lieferers
gehörige Personen verursacht sind, oder für Ab-
handenkommen von Materialien, haftet der Besteller.

Die Anlage wird vom Lieferer probeweise in Betrieb
gesetzt. Ergeben sich hierbei keine Beanstandungen, so gilt die Anlage als fertiggestellt und abgenommen, auch wenn der Besteller hierbei nicht mitgewirkt hat. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung.

Bedingung der Anlage
Während der probeweisen Inbetriebsetzung wird das Bedienungspersonal des Bestellers von unserem Mon-
teur in der Bedienung der Anlage eingewiesen.

Nebenarbeiten
Z.B. Maurer-, Verputz-, Erd- und Anstreicher-
Arbeiten, Isolier-, Wasserinstallations-und Elektro-
arbeiten sind im Angebot nicht enthalten. Sie sind nur
von uns zu leisten, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen
Zuschläge für notwendige Überstunden, Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeiten nicht ein. Diese
werden zusätzlich berechnet.

Vergütung
Montagearbeiten sind, wenn nichts anderes vereinbart
wurde, gesondert zu vergüten:
1. Vorbereitungs-, Reise-, Arbeits- und Wartungsstunden
2. Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertags-
arbeit einschließlich der Zuschläge
3. Kosten für Hin- und Rückfahrt
4. Auslösung und Übernachtungskosten
5. Leihgebühren für Kältemittelbehälter
Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme ohne Verschulden von uns, so hat der Besteller alle Kosten
für die Wartezeit und weiter erforderlichen Reisen zu
tragen. Den Monteuren sind die Stunden, die sie ge-
arbeitet haben, zu bescheinigen. Über die ordnungs-
gemäße Montage und Inbetriebsetzung ist dem Monteur
bei seiner Abreise eine Bescheinigung auszustellen.

Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung inner-
halb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an uns zu leisten.
Die Aufrechnung gegen Forderungen an uns ist ausge-
schlossen.

Haftung und Mängel
Für Mängel der Leistung einschließlich nicht erkennbarer
Mängel haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche
wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer
Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die bei
Fachgerechter Handhabung – Bedienung und Wartung
- bei Normalbetrieb innerhalb 6 Monate
- bei Tag- und Nachtbetrieb innerhalb 3 Monate
- für Austauschgeräte reduziert sich diese Gewähr-
leistungszeit um 50%
vom Tage der Erfüllung ab gerechnet nachweisbar infolge schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung
unbrauchbar werden.
Liegt bei dem Schadenseintritt nur Fahrlässigkeit des Lieferers vor, so wird bei Leistungen im Rahmen der
Gewährleistungen nur das verwendete Material
unentgeltlich gestellt. Anfallende Löhne sowie
Fahrtauslagen sind zu erstatten.

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Im übrigen gelten auch für Montagearbeiten unsere
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entsprechend.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist
Bersenbrück.


Stand 02.01.2007